Der Apfel und seine Schale
Erst einmal, worum es eigentlich geht:
In den letzten Wochen versucht die Firma Apple vermehrt, sich durch seine Marke “iPod” auch das alleinige Recht zu sichern, den Begriff “pod” (zu deutsch so viel wie “Schale”) generell im Zusammenhang mit elektronischen Musikabspielgeräten oder -diensten verwenden zu dürfen.
Doch u. a. schickte die Firma mit dem Apfel-Logo einem Hersteller eine Unterlassungserklärung, der ein Gerät anbietet, dessen Zweck darin besteht, Einnahmen in Spielautomaten via Infrarot-Schnittstelle zu zählen. Der Name der besagten Gerätschaft lautet, zu seiner Tätigkeit passend, “Profit-Pod” (Achtung, nicht-barrierefreier Netzort!), also so viel wie “Einnahmen-Schale”. Weder Einsatzgebiet noch Sinn und Zweck des Profit-Pod haben etwas mit Musik im Allgemeinen oder dem iPod im Speziellen gemein. Nicht einmal die Zielgruppe ist dieselbe (Einnahmen-Zähler für Spielautomaten sind gemäß einer Umfrage unter einem Teilnehmer für den Konsumidioten höchstens von geringem Interesse).
Sollte es Apple tatsächlich gelingen, Hersteller von Produkten oder Anbieter von Diensten, die in ihrem oder dem Namen des Produktes bzw. Dienstes die Silbe “pod” verwenden,
zwingen zu können, diesen Namen zu ändern, selbst wenn das besagte Produkt bzw. der Dienst reichlich wenig mit Apples iPod oder gar dessen Einsatzgebiet gemein hat? Die möglichen Konsequenzen wären apokalyptisch. So würde doch z. B. die Rockband P.O.D. dann bald Gefahr laufen, ein gewaltiges Problem zu bekommen, da sie ja durchaus mit dem Verwendungszweck des iPod in Verbindung gebracht werden kann: Beide bieten Dienstleistung im Sektor Musik an. Und wehe demjenigen, der für die guten alten Dinge wie dem Ping Of Death, Print On Demand oder die Plain Old Documentation nochmals das Akronym “POD” verwendet.
Was tun wir denn bloß, wenn sich andere Firmen oder Personen an derlei Namensgefechten ein Beispiel nehmen? Spielen wir ein wenig Gedankenweiterspinner und spinnen den Gedanken ein wenig weiter. Mögliche Schlagzeilen von morgen könnten lauten:
- Java-Entwickler ermahnt Hersteller von Sonnencreme
(Streitgegenstand: “sun”) - Mercedes-Rechtsabteilung untersagt Schulklassen bestimmte Bezeichnungen
(Streitgegenstand: “a-Klasse”, “c-Klasse” usw.) - Microsoft klagt gegen britische Glaserei
(Streitgegenstand: “windows”) - Klebstoffhersteller geht auf Jagd nach eulenartigen Vögeln
(Streitgegenstand: “uhu”) - Taschentuchfirma gegen Verkehrskontrollamt - temporeicher Rechtsstreit
(Streitgegenstand: “tempo”) - Nachfahren der Gebrüder Grimm verklagen Sekthersteller
(Streitgegenstand: “rotkäppchen”) - Mobilfunkbetreiber und Chemieindustrie im Kampf um Sauerstoff
(Streitgegenstand: “o2″)
Weitere Schlagzeilen-Beispiele sind wie immer bedauerlichst erwünscht!
Anmerkung:
Auch Podcast-Anbieter oder Anbieter für Dienstleistungen für Podcasts, die das Wort “podcast” in Ihrer Dienstleistung oder ihrem Namen beinhalten, können sich ihrer Existenz nicht mehr länger sicher sein, da sie der Reihe nach an den Apple-Pranger gestellt und durch Unterlassungsschreiben beworfen werden, in denen man sie zur Umbenennung “bittet”. Auch wenn Apple sich das Wort “podcast” selbst (noch) nicht gesichert hat.













07.10.2006 am 20:33 Uhr
Du hast den guten alten O2 Streit mit den Chemikern vergessen :-)
08.10.2006 am 10:08 Uhr
Sehr gut! Den habe ich tatsächlich vergessen und nachträglich ergänzt, vielen Dank. Wie konnte mir das nur passieren, zumal ich doch selbst auch schon Opfer des genannten Mobilkonzerns wurde … Mal schauen, vielleicht entsteht aus dieser Geschichte ja auch mal noch ein Beitrag, ich glaube sogar, mit ziemlich großer Sicherheit :)