Macht es Sinn, Schuld zu sein, aber Recht zu haben?

Am 07.09.2006 verfasst von EssWeh in Sprachkonsum.

Dass wir Deutschen uns das ein oder andere Mal bei Fremdsprachen, vorzugsweise dem Englischen, bedienen, um Wörter oder Redewendungen auszuleihen und sie dann nicht mehr zurückzugeben, wird bei Floskeln wie “das macht Sinn” (that makes sense) klar. Aber wieso praktizieren wir das dann nicht konsequenterweise einheitlich? Wir sagen unter anderem “Du bist Schuld”, aber “Du hast Recht” (bzw. “Du bist im Recht”; you are right). Kann man Schuld wirklich sein? Würde hier ein besitzausdrückendes “haben” nicht auch eher Sinn besitzen, bzw. sinnvoll sein? Oder wie wäre es mit “schuldig sein”. Das wiederum klingt plausibler, da Subjekt (Du) nicht einem anderen Subjekt (Schuld) zugewiesen wird, sondern mit einem Adjektiv beschmückt wird. Im Umkehrschluss wäre dann aber wiederum “Du bist richtig” vertretbar. Trage ich hier nun also Schuld, sinnvoll im Unrecht zu sein, oder vergleiche ich etwa Birnen mit Äpfeln?

 

3 Kommentare:

  1. 1 Melli meint:

    Um mal etwas Licht in das Dunkel zu bringen: “Er hat Schuld.” und “Er ist schuld.” sind zwei ganz verschiedene Dinge. Im ersten Falle ist “Schuld” ein Substantiv, mit eben solchen Eigenschaften, die unter anderem auch die Großschreibung beinhalten. Im zweiten Falle, und JETZT kommts, verliert das Substantiv “Schuld” seine substantivischen Eigenschaften und wird zu - na, wer will raten?- einem Adjektiv. Selbiges passiert mit “Recht”, “Unrecht”, “Leid”, “Gram”, “Angst” und “Bange”. Verbinden sich diese Substantive mit “sein”, “werden” oder “bleiben” schreibt man sie klein.
    Bsp:
    Du hast kein Recht… -> Es ist nicht recht….
    Wir hatten Angst … -> Mir wird angst …
    Nur keine Bange … -> … und bange…
    Geteiltes Leid ist halbes Leid. -> Ich bin es leid …
    Aus Gram erkrankte ich … -> Bleib mir nicht gram …

    Schwierig wird es nochmal bei den Wörtern “Recht” und “Unrecht”. Diese können groß- ODER kleingeschrieben werden, wenn sie in Verbindung mit “behalten”, “bekommen”, “geben”, “haben” und “tun” verwendet werden.

    Bsp:
    Du hast recht/Recht behalten.
    Tu ihm nicht unrecht/Unrecht.

    Um mal Jack Sparrow zu zitieren: “Klar soweit?”.

    Viele liebe Grüße

    Melli

  2. 2 EssWeh meint:

    Liebe Melli,

    endlich bringt da mal jemand ein wenig Dunkel ins Licht, ähm, oder so ähnlich. Jedenfalls vielen Dank für diese ausführliche Klarstellung.
    In meinem Beitrag gings mir zwar eher um die Übernahme aus dem Englischen, aber wann man welches Ex-Substantiv groß, bzw. klein schreiben muss, vor allem bei “Recht/recht”, wusste ich noch nicht mit voller Gewissheit. Dank dir nun schon, klasse!

    Gruß,
    EssWeh

  3. 3 Melli meint:

    Gern geschehen und jeder Zeit wieder! :)

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